Keine Berechtigung!

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One Reply to “Keine Berechtigung!”

  1. Reinhold Röhling

    Genussscheine als Ergänzung
    Mischung aus Anleihe und Aktie. Die Ausgabe von Genussrechten ist unabhängig von der Größe oder der Gesellschaftsform für jedes Unternehmen möglich. Eine KG oder OHG kann Genussrechte genauso ausgeben wie eine AG bzw. GmbH.

    Vorteil: Gewinnabhängige Verzinsung, je mehr ich einzahle, umso größer ist auch mein Gewinnanteil, zählt zum Eigenkapital
    Nachteil: Kein Stimmrecht, nachrangige Behandlung im Konkursfall

    Crowdfunding funktioniert sehr ähnlich.

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